• Über uns

Über uns

Seit dem Inkrafttreten des neuen Volksschulgesetzes 21.8.2006 ist die Elternmitwirkung an den Schulen des Kantons Zürich gesetzlich vorgeschrieben. Die institutionalisierte, allgemeine Elternmitwirkung betrifft das Verhältnis und die Zusammenarbeit der ganzen Elternschaft mit der Schule und den Behörden. Demokratisch gewählte ElternvertreterInnen bilden ein Elternmitwirkungsgremium, in unserem Fall den Elternrat. Dieser ist ein Teil der Organisation Schule und arbeitet institutionalisiert mit ihr zusammen.

Geschäftsordnung