Vernehmlassung Begabungs- und Begabtenförderung

Seuzach, 15. Mai 2023

Vernehmlassung Begabungs- und Begabtenförderung

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtige

 

Die Volksschule hat zum Ziel, allen Kindern und Jugendlichen eine gute Bildung und ange- messene Förderung zukommen zu lassen. Unterstützungsleistungen und Massnahmen fokussierten in den vergangenen Jahren stärker auf die Förderung der schwächeren Schüle-rinnen und Schüler. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als angezeigt, die Förderung der besonders begabten Schülerinnen und Schüler systematisch und unter Einbezug der Begabungsförderung weiter zu stärken.

Um den Handlungsbedarf im Bereich Begabungs- und Begabtenförderung einzuschätzen, wurde die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) beauftragt, Art, Umfang und Durchführung der Angebote der Regelschulen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen zu erheben.

 

Begabungs- und Begabtenförderung, folgende Gesetze und Verordnungen werden in die Vernehmlassung geschickt:

  • Gesetzesrevision Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100)
  • Gesetzesrevision Lehrpersonalgesetz vom 10. Mai 1999 (LPG, 412.31)
  • Revision der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101)
  • Revision der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM,
  • LS 412.103)
  • Revision der Lehrpersonalverordnung vom 19. Juli 2000 (LPVO, LS 412.311)

 

Warum ist die Vernehmlassung Begabtenförderung für Sie als Eltern wichtig?

Neben der Erhöhung der Chancengerechtigkeit geht es auch um eine kantonale Vereinheitlichung und Erhöhung der Angebotsqualität und um Kosten, die der Kanton und die Gemeinden tragen müssen.

 

  1. Erhöhung Chancengerechtigkeit

Prüfungsvorbereitung für Maturitätsschulen und Begabtenförderung als obligatorische

Angebote der Volksschule tragen zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit bei, weil sie

auch Schülerinnen und Schülern aus weniger privilegierten Familienverhältnissen zugänglich sind. Die Prüfungsvorbereitung bezieht sich nicht nur auf die Aufnahmeprüfung an eine Mittelschule, sondern auch auf die Aufnahmeprüfungen an eine Berufsmaturitäts- oder Fachmittelschule. Damit wird die Volksschule insgesamt aufgewertet. Eine flächendeckende Begabtenförderung ist zukunftsgerichtet und von allgemeinem Interesse. Die gezielte Förderung und Nutzung von Leistungspotenzialen steigern die Entwicklungsmöglichkeiten der Gesamtgesellschaft und leisten einen Beitrag zur Verminderung des Fachkräftemangels.

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

Alle Gemeinden im Kanton Zürich investieren neu auf einheitlichem Niveau in die Prüfungsvorbereitung für Maturitätsschulen und in die Begabtenförderung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Bildungswesens im Kanton Zürich. Die Prüfungsvorbereitung für Maturitätsschulen finanzieren die Gemeinden mit kommunalen Mitteln.

Die Gemeinden und Schulleitungen sind für die Konzipierung und Bereitstellung der Angebote zur Begabtenförderung sowie die Personalrekrutierung und Personalführung verantwortlich. Die Gemeinden tragen 80% der Personalkosten, 20% übernimmt der Kanton gemäss § 61 Abs. 1 Volksschulgesetz. Die Kostenerhöhung auf Gemeindeebene ist abhängig vom heutigen Stand der Angebote in den einzelnen Gemeinden. Eine genaue Bezifferung allfälliger Mehrkosten der Gemeinden ist nicht möglich, da offen ist, in welchem Umfang die Gemeinden in der kommenden Zeit in die Begabungs- und Begabtenförderung investieren werden, so dass nicht vorausgesehen werden kann, welche Differenz zum Mindestangebot gemäss der vorgeschlagenen Gesetzesänderung die einzelnen Gemeinden künftig noch aufweisen werden.

 

Warum ist Ihre Meinung gefragt?

Sind im Kanton Zürich wichtige Gesetze, Verordnungen oder Änderungen geplant, wird in der Regel eine Vernehmlassung durchgeführt. Die KEO als Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation ist offizielle Ansprechpartnerin der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Sie ist deshalb berechtigt, die Meinung der Eltern einzuholen und an die Bildungsdirektion weiterzuleiten.

Wir haben das Potential mit unseren Mitgliedschaften Eltern von über 115‘000 Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Um die Meinung der Eltern korrekt wiederzugeben und ihr Gewicht zu verleihen, strebt die KEO an, von jeder Schuleinheit mindestens eine Vernehmlassungsantwort zu erhalten. Weder müssen alle Fragen beantwortet werden, noch spielt Vorwissen zum Thema eine Rolle – ausführliche Unterlagen sind vom KEO-Team Bildungspolitik als Zusammenfassung und als Erläuterungen direkt bei den Fragen angebracht worden.

Bitte nehmen Sie sich genügend Zeit, damit Sie sich in die vorbereiteten Unterlagen einlesen und die Fragen beantworten können. Für interessierte Eltern/Erziehungsberechtigte haben wir das detaillierte Vernehmlassungsmaterial auf unserer Website verlinkt https://keo-zh.ch/vernehmlassungen .

Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche, unten um die Vernehmlassung zu starten. Sie können die Fragen bis am 5. Juni 2023 beantworten.

 

https://de.surveymonkey.com/r/WCFKVDH

 

 

Wir hoffen, wir konnten die umfassenden Unterlagen für Sie so aufbereiten, dass Sie unkompliziert und dennoch informiert an der Umfrage teilnehmen können. Wir freuen uns über möglichst viele Rückmeldungen und danken Ihnen für Ihre Teilnahme.

 

Herzliche Grüsse

 

Ihr KEO-Team Ressort Bildungspolitik

 

 

 

Gabriela Kohler-Steinhauser          Daniela von Itzenplitz

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